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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24607
OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15.OVG (https://dejure.org/2015,24607)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2015 - 8 B 10875/15.OVG (https://dejure.org/2015,24607)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2015 - 8 B 10875/15.OVG (https://dejure.org/2015,24607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 Abs 1 S 1 BImSchG, § 17 Abs 1 S 2 BImSchG, § 20 Abs 1 S 2 BImSchG, § 80 Abs 5 VwGO
    Immissionsschutzrecht; Eilverfahren hinsichtlich eines Abfallbetriebes; Abluft; Geruchsbelästigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung zur Fortführung eines Abfallverarbeitungsbetriebs bis zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage; Verursachung von erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung zur Fortführung eines Abfallverarbeitungsbetriebs bis zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage; Verursachung von erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Geruchsbelästigung der Nachbarschaft - Abfallbehandlungsanlage in Trier darf nur mit vorgewaschenem Material weiter betrieben werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15
    Für die Frage, ob eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt, ziehen die Verwaltungsgerichte als Orientierungshilfe die Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - (in der Fassung vom 29. Februar 2008 und Ergänzung vom 10. September 2008, abgedruckt in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 4, 186. Aktualisierung 2015) heran (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 und juris, Rn. 3).
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15

    Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005

    Dies schließt die Einschränkung der Betriebszeiten und selbst ein kurzfristiges Abschalten nicht aus (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2015 - 8 B 10875/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 8 B 10771/16

    Untersagung des weiteren Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch den

    Insgesamt bestätigt sich der - vom Senat bereits im Beschluss vom 11. September 2015 - 8 B 10875/15.OVG - angedeutete - Eindruck von begründeten Zweifeln an der Fähigkeit oder Bereitschaft der Antragstellerin, ihren Pflichten zur Vermeidung von schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 5 Abs. 1 BImSchG) nachzukommen.
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