Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17 Abs 1 S 1 BImSchG, § 17 Abs 1 S 2 BImSchG, § 20 Abs 1 S 2 BImSchG, § 80 Abs 5 VwGO
Immissionsschutzrecht; Eilverfahren hinsichtlich eines Abfallbetriebes; Abluft; Geruchsbelästigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung zur Fortführung eines Abfallverarbeitungsbetriebs bis zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage; Verursachung von erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung zur Fortführung eines Abfallverarbeitungsbetriebs bis zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage; Verursachung von erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nach Geruchsbelästigung der Nachbarschaft - Abfallbehandlungsanlage in Trier darf nur mit vorgewaschenem Material weiter betrieben werden
Verfahrensgang
- VG Trier, 03.09.2015 - 6 L 2389/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15.OVG
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15
Für die Frage, ob eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt, ziehen die Verwaltungsgerichte als Orientierungshilfe die Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - (in der Fassung vom 29. Februar 2008 und Ergänzung vom 10. September 2008, abgedruckt in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 4, 186. Aktualisierung 2015) heran (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 und juris, Rn. 3).
- VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15
Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005 …
Dies schließt die Einschränkung der Betriebszeiten und selbst ein kurzfristiges Abschalten nicht aus (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2015 - 8 B 10875/15 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 8 B 10771/16
Untersagung des weiteren Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch den …
Insgesamt bestätigt sich der - vom Senat bereits im Beschluss vom 11. September 2015 - 8 B 10875/15.OVG - angedeutete - Eindruck von begründeten Zweifeln an der Fähigkeit oder Bereitschaft der Antragstellerin, ihren Pflichten zur Vermeidung von schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 5 Abs. 1 BImSchG) nachzukommen.